1. Abschluss des Reisevertrages:
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Waldviertel Incoming den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Waldviertel Incoming durch Zusendung einer
Buchungsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Bezahlung:
Die angegebenen Preise beinhalten alle Abgaben und sämtliche Zuschläge.
3. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
3.1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:
bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 10 %
ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %
ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60 %
ab dem 3. Tag und bei Nichtantritt der Reise 75 %
des Reisepreises.
3.2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Umgebungsaufwand sind wir berechtigt € 30,– pro Person zu verrechnen.
3.3. Bei Umbuchung (Änderung des Reisedatums, der Dauer, des Anreiseortes etc.) verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– pro Person.
4. Leistungen:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Auszeit Katalog 2010 maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.
5. Haftung und Haftungsbeschränkung
5.1. Die Waldviertel Incoming haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Kataloges.
5.2. Die Teilnahme an den Reisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
5.3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.
5.4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
5.5. Bei sämtlichen Transporten (Zug etc.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
5.6. Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (Umbauten, Renovierung usw.), eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
5.7. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund - auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
5.8. Sollten Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 370,– pro Gepäckstück und Person.
5.9. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen u.ä.) so behalten wir uns vor die Reise abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6. Gewährleistung
6.1. Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Die Waldviertel Incoming kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt zu richten.
6.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zu Abhilfe durch die Waldviertel Incoming kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den im Zif. 6.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
7. Mitwirkungspflicht
7.1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er die Waldviertel Incoming umgehend benachrichtigen.
7.2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Zif. 6.1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8. Sonstiges
8.1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
9.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Weitra.
9.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
Sehr geehrter Reisegast!
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können und stornieren, werden Ihnen Stornogebühren verrechnet. Mit einer Reisestornoversicherung können Sie sich vor diesen Kosten schützen.
Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss des Storno-Schutzes.
Storno-Schutz
Reisestorno:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise (plus Ersatz der Buchungsgebühren) bis zum gewählten Reisepreis
Prämien Gültig für eine Reise
Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie
| € 100,- | € 8,- | € 2.000,- | € 100,- |
| € 200,- | € 12,- | € 2.500,- | € 125,- |
| € 300,- | € 17,- | € 3.000,- | € 150,- |
| € 400,- | € 21,- | € 4.000,- | € 200,- |
| € 500,- | € 26,- | € 5.000,- | € 250,- |
| € 800,- | € 40,- | € 6.000,- | € 300,- |
| € 1.000,- | € 50,- | € 7.000,- | € 350,- |
| € 1.500,- | € 75,- | | |
Versicherte Gründe für Reisestorno
Versicherte Stornogründe sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können:
- plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen, Impfunverträglichkeit oder Tod der versicherten Person. Bestehende Leiden sind nur dann versichert, wenn sie unerwartet akut werden;
- Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwangerschaft erst nach der Reisebuchung festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten;
- plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von Familienangehörigen wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person;
- bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an seinem Wohnort infolge Elementarereignis (Feuer etc.) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber;
- Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung;
- Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
- Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung durch die versicherte Person unmittelbar vor dem Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Reisestorno Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Reisestorno in Zusammenhang steht mit folgenden Erkrankungen oder Behandlungen der versicherten Personen:
- psychische Erkrankungen (erstmaliges Auftreten ist versichert), Dialyse, Organtransplantationen, Aids und Schizophrenie;
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- Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie und Multiple Sklerose; wenn diese innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss (Reisestorno) bzw. Reiseantritt (Reiseabbruch) stationär behandelt wurden.
Chronische Krankheiten und bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und nicht aus oben genannten Gründen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Bitte informieren Sie uns so rasch wie möglich über den Versicherungsfall. Beachten Sie dabei die unten angeführten Bestimmungen.
Reisestorno:
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der EUROPÄISCHEN (per Fax, Post, E-Mail oder im Internet). Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname,
Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis. Bei Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen – verwenden Sie dazu das Formular „Schadenmeldung für die Reisestorno-Versicherung“. Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung bei.
Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2006 – diese erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Reisebüro, vom Service Center der EUROPÄISCHEN (Tel. 01/317 25 00, E-Mail: info@europaeische.at) oder im Internet auf www.europaeische.at.
Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Laufzeit des Versicherungsvertrages ergibt sich aus der gewählten Prämie. Durch die Prämienzahlung erklärt sich der Versicherte mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.
Europäische Reiseversicherung AG, A-1090 Wien,
Augasse 5-7, Sitz der Gesellschaft: Wien (Firmenbuch HG Wien, FN55418y, DVR-Nr. 0490083).
Adresse der Finanzmarktaufsichtsbehörde/Bereich Versicherungsaufsicht:
Praterstraße 23, 1020 Wien.
Stand 04/2006